Scheidung

Bei einer Scheidung kommt es vor, dass ein Ehegatte im gemeinsamen Haus wohnen bleibt und der andere auszieht. Dann kann die weggezogene Partei eine Auszahlung ihres Anteils oder eine Nut-zungsentschädigung verlangen. Der ö.b.u.v. Sachverständige kann sowohl eine Nutzungsentschä-digung (Marktmiete) als auch den Verkehrswert zur Berechnung des Anteils ermitteln.

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