Jahresabschluss

Immobilien sind Teil des Anlagevermögens, je nach Branche kann es sich auch um Umlaufvermögen handeln. Bei der Aufstellung Jahresabschlusses kann eine Neubewertung der Immobilien sinn-voll sein. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und beauftragen Sie gegebenenfalls den ö.b.u.v. Sachvesrtändigen.

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