Auszahlung Gesellschafter
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personen- oder Kapitalgesellschaft aus, die über Immobilienvermögen verfügt, so ist regelmäßig der Wert des Immobilienvermögens als Bestandteil für die Auszahlung zu ermitteln. Hier eignet sich besonders die Wertermittlung durch den ö.b.u.v. Sachverständigen. Sie wird regelmäßig von den Parteien und vor Gericht anerkannt.